Ebenso entschied das Verwaltungsgericht in einem Entscheid vom 9. Mai 2007 in Sachen E., wo es die geltend gemachte Entschädigung massiv kürzte. 6. Der Regierungsrat bezog sich im publizierten Entscheid GER 1982 Nr. 15 auf den Entscheid SOG 1978 Nr. 34 und sprach einem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung zulasten der Bürgergemeinde zu. Der Sachverhalt sei zwar nicht so kompliziert, dass sich der Beizug eines Rechtsbeistandes geradezu aufgedrängt habe, und die Rechtslage sei unmissverständlich klar gewesen.