c) Ausnahmsweise mit Kosten und Parteientschädigungen belastet hat das Verwaltungsgericht eine Gemeinde als Baugesuchstellerin, wenn ihr Baugesuch auf Beschwerde hin abgelehnt wurde (Entscheid vom 25. September 1992 in Sachen Einwohnergemeinde W.). Ebenso wurde eine Gemeinde kostenpflichtig erklärt in einem Verfahren, in welchem die Baukommission trotz eines ersten gutheissenden Beschwerdeentscheides des Bau-Departements ein Baugesuch erneut bewilligte; die Gemeinde habe sich nicht an eine bekannte langjährige Rechtsauffassung gehalten und unnötig einen zweifachen Instanzenzug verursacht (Entscheid vom 29. Oktober 1997 in Sachen Einwohnergemeinde L.).