Wo eine ortsüblich als normal geltende Schneemenge zum Einsturz eines Daches führt, liegt kein Elementarschaden vor. 3. Man weiss nicht genau, an welchem Tag der Schuppen eingestürzt ist. Es wurde ein Kurzgutachten von Meteoschweiz eingeholt. Im fraglichen Zeitraum (zwischen dem 17. und dem 20. Dezember 2008) wurden auf Rünenberg Windspitzen von 33 km/h gemessen; auf Lägern waren es 69 km/h. Um als Elementarereignis anerkannt zu werden, muss es sich aber um einen Wind mit einer Geschwindigkeit von mindestens 75 km/h handeln. Es ist auch in der Umgebung kein weiterer Schaden entstanden. Auf einen Sturm ist der Einsturz des Schuppens folglich nicht zurückzuführen. (Vgl. A. Kleiner: