Die SIA-Norm 261, Ziff. 5, regelt die Berechnung der Schneelast auf Dächern. Die Baunorm 261 ist auf statistisch alle 50 Jahre wiederkehrende Ereignisse ausgelegt und enthält einen Sicherheitszuschlag von 50 %. Gebäude müssen derart konstruiert sein, dass sie der Last einer ortsüblich als normal geltenden Schneemenge standzuhalten vermögen. Nach der Praxis der SGV gilt der erfolgte Einsturz eines Daches als Elementarschaden, wenn eine Schneelast grösser ist als in der SIA-Norm angegeben (Mitteilungen der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen 1978, Nr. 2, S. 48). Wo eine ortsüblich als normal geltende Schneemenge zum Einsturz eines Daches führt, liegt kein Elementarschaden vor.