Wenn diese beiden Geschosse zusammen als eigener Gastronomiebereich betrachtet werden, fehlt es zum einen ganz offensichtlich an der Voraussetzung, dass das Fumoir flächenmässig nicht mehr Raum einnehmen darf, als die Hälfte der Fläche des Hauptausschankraumes. Historisch gesehen und auch aktuell von der Betriebsorganisation her ist das Hochparterre mit dem Hauptzugang vom Friedhofplatz als Hauptausschankraum oder «Gaststube» zu betrachten. Es wird vom Hauptzugang her zuerst erreicht, ohne dass andere Räume durchquert werden müssen, und auf dieser Etage befinden sich zudem sowohl die Küche wie auch die WC-Anlage.