Das Rauchverbot hat also zum Ziel, den Tabakkonsum und damit die entsprechenden gesundheitlichen Risiken und Folgeschäden zu vermindern. Die Wirkung nach aussen bzw. die Wahrnehmung von aussen ist unter diesem Aspekt durchaus von Bedeutung. Wenn ein Teil eines Gastronomiebetriebes, der vom Publikum und aus dem öffentlichen Raum als eigenes Lokal wahrgenommen wird, da er vollständig eingerichtet ist, über einen eigenen Zugang verfügt, andere Öffnungszeiten hat und auch von der Einrichtung her sich deutlich vom übrigen Bereich abhebt, als Fumoir betrieben werden dürfte, liefe das dem Präventionsgedanken diametral zuwider, da der Eindruck eines gesetzlich verpönten Raucherlokals entstünde.