In der Praxis ist aber klar, dass der Geschäftsmann seinen Mittagslunch weder in der Lounge einnehmen wird, welche im Übrigen zu dieser Zeit in der Regel gar nicht geöffnet ist, noch in der Bar oder Eisdiele, sondern entweder im Speisesaal oder in einem der beiden kleineren Räume im Obergeschoss. Und ebenso klar ist, dass der Nachtschwärmer seinen Drink nicht im Obergeschoss einnehmen wird, sogar wenn dieses noch geöffnet hat, sondern in der Bar im Untergeschoss oder allenfalls im Bistro im Erdgeschoss. Da der Betrieb aus mehreren verschiedenen Bereichen besteht, lässt sich auch nicht von einem klaren Hauptraum und verschiedenen Nebenräumen sprechen.