Bei vielen Gastronomiebetrieben wird sich die Beschränkung auf einen Raum, in welchem geraucht werden darf, schon daraus ergeben, dass entweder überhaupt nur ein Raum zur Verfügung steht, der dann baulich unterteilt zum Teil als Raucherraum genutzt werden kann, oder nur ein einziger Nebenraum vorhanden ist, der sich als Fumoir betreiben lässt. Zu Recht wird aber schon in den «Grundsätzen» ausgeführt, dass bei grösseren Betrieben mit verschiedenen Angeboten von diesem Grundsatz abgewichen werden kann.