O., N 134). Gerade bei Vorschriften, welche die Wirtschaftsfreiheit einschränken, ist die gleichmässige und rechtsgleiche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen von besonderer Bedeutung, um dem im Grundrecht enthaltenen Gebot der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen Rechnung zu tragen. 14.a) Das Departement hat die Ablehnung des Gesuchs, die Lounge im Untergeschoss allein oder zusätzlich zu den Räumen im Obergeschoss als Fumoir zu bewilligen, einmal damit begründet, dass im Betrieb bereits ein Fumoir bewilligt worden sei und grundsätzlich nur ein Fumoir pro Betrieb bewilligt werde.