Das Verwaltungsgericht ist daran nicht gebunden, es prüft frei, ob die angefochtene Verfügung mit dem Gesetz und der Verordnung übereinstimmt. Soweit die Weisungen sich im Rahmen des Gesetzes und der Verordnung bewegen und keine zusätzlichen Einschränkungen für die Rechte der Betroffenen enthalten, wird das Gericht allerdings nicht ohne Grund davon abweichen (Ulrich Häfelin / Georg Müller / Felix Uhlmann, a.a.O., N 134).