Das Gesundheitsamt hat als zuständige Verwaltungseinheit zur Bewilligung der Fumoirs und zum Vollzug der entsprechenden Vorschriften im Januar 2009 zunächst Richtlinien zur Umsetzung des Rauchverbots geschaffen: Nach Erlass der Verordnung, in welcher diese Richtlinien, die auf den in der Zwischenzeit vom Bund erlassenen Regelungen beruhten, inhaltlich weitgehend übernommen wurden, verfasste das Gesundheitsamt am 25. Juni 2009 «Grundsätze für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen» und legte darin Kriterien für die Beurteilung von Gesuchen für Fumoirs fest, insbesondere zur Beurteilung, ob es sich beim Raum, für welchen ein Gesuch gestellt wurde, um ihn als