Ursprünglich hatte der Bundesrat sogar vorgesehen, die maximal zulässige Fläche eines Raucherraumes auf 80 m2 zu begrenzen, also auf die Maximalfläche von Raucherbetrieben nach Bundesrecht, was dem Sinn des Gesetzes wohl auch nicht widersprochen hätte. 13. Das Gesundheitsamt hat als zuständige Verwaltungseinheit zur Bewilligung der Fumoirs und zum Vollzug der entsprechenden Vorschriften im Januar 2009 zunächst Richtlinien zur Umsetzung des Rauchverbots geschaffen: