Andernfalls würde das Rauchverbot seines Sinnes entleert und ins Gegenteil verkehrt, und es würden entgegen der gesetzlichen Vorschrift Raucherlokale zulässig. Da ein Raucherraum oder ein Fumoir ein separater Raum sein muss, kann es sich im Normalfall eines Gastgewerbebetriebes nur um einen Nebenraum handeln, weil die Gaststube oder der Hauptausschankraum rauchfrei betrieben werden muss. Die Vorschriften entsprechen also dem Sinn des Gesetzes und sind vom Regierungsrat in Wahrnehmung seiner delegierten Kompetenz und der Vollzugskompetenz erlassen worden.