in diesem dürfen sich Gäste zum Zwecke der Konsumation ohne besondere Erlaubnis aufhalten, während in den übrigen Räumen die Bewirtung der Gäste im Belieben der verantwortlichen Person liegt. Dieser Raum ist der Hauptausschankraum oder die sogenannte Gaststube. Und für diesen muss deshalb das Rauchverbot gelten, soweit es um Gastronomiebetriebe geht. Andernfalls würde das Rauchverbot seines Sinnes entleert und ins Gegenteil verkehrt, und es würden entgegen der gesetzlichen Vorschrift Raucherlokale zulässig.