In den Abstimmungserläuterungen zur Volksabstimmung vom 26. November 2006 wurde explizit festgehalten, dass das Rauchverbot in der Gastronomie nicht die Rauchenden diskriminieren solle, weshalb in allen Gebäuden die Möglichkeit bestehe, für Rauchende entsprechende Räume einzurichten. Die Möglichkeit von Raucherräumen in der Gastronomie entspricht zweifellos auch dem Sinn der Vorschrift. Diese vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit für Raucherräume bedarf der Konkretisierung in weiteren Normen, damit sie in der Praxis umgesetzt werden kann.