Das Bundesgericht hat sich im eben erwähnten Entscheid betreffend die Genfer Volksinitiative «Passivrauchen und Gesundheit» zumindest indirekt zur Zulässigkeit von weitergehenden kantonalen Rauchverboten in öffentlichen Räumen ausgesprochen, indem es festgehalten hat, dass der Inhalt der vom Grossen Rat in leicht modifizierter Form für gültig erklärten Initiative der Verfassung nicht widerspreche, insbesondere auch verhältnismässig sei, wenn es bestimmte Ausnahmen zulasse, so z.B. für Personen in Haft oder Patienten in einer geschlossenen Klinik sowie in öffentlichen Räumen zum privaten Gebrauch.