Einerseits hat der Staat jedem Menschen zu gewährleisten, dass er sich ohne gesundheitliche Beeinträchtigung in öffentliche Gastronomielokale begeben kann, insbesondere nicht zum gesundheitsgefährdenden Passivrauchen gezwungen ist; anderseits hat nach der Wirtschaftsfreiheit jedermann das Recht, einen Gastronomiebetrieb nach seinen Vorstellungen zu führen, zum Beispiel auch als Raucherbetrieb. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften zum Schutz vor dem Passivrauchen auch diesen Konflikt gelöst. Diese Vorschriften beschränken die Wirtschaftsfreiheit in zulässiger Weise.