Der Zugang zum Nichtraucherbereich und zu den sanitären Anlagen erfolge nicht über das Fumoir. Im Weiteren enthalte das Fumoir keine Tanzfläche oder Bühne, es würden nur Leistungen angeboten, die auch im übrigen Betrieb erhältlich seien und das Fumoir sei nur offen, wenn gleichzeitig auch der Nichtraucherbereich offen sei. Gemäss Wirtepatent vom 5. Februar 2007 umfasst das Gastgewerbepatent für den Betrieb «Restaubistrobar Gutgelaunt» Gaststube, Lounge, Bistrobar, Wengi-Stube, Saal Samara und Aussenwirtschaft.