Weshalb die Beschwerdeführer im weitern ihren Sohn gerade vom Werkunterricht vollständig und ersatzlos dispensieren lassen möchten, wird in der Beschwerde nicht dargelegt. Bei einer zusätzlichen vollständigen Dispensation vom Werkunterricht käme es gerade in diesem Fach zu einer Lücke in seiner Bildung, die nicht mit zusätzlichem Lernen zu Hause aufgefüllt werden könnte, da der Werkunterricht nicht alleine z.B. mit Büchern oder andern Hilfsmitteln kompensiert werden kann (vgl. Lehrplan Werkunterricht, a.a.O, oben Ziff. 2b). Verwaltungsgericht, Urteil vom 2. Oktober 2009 (VWBES.2009.295)