Dies kann damit begründet werden, dass mit dem Fussballtraining zumindest aus sportlicher Sicht ein Ersatz geschaffen wird, wenn auch anzumerken bleibt, dass gerade der Schwimmunterricht nur wenig bis nichts mit Fussball bzw. Fussballtraining zu tun hat. Die Beschwerdeführer möchten ihren Sohn für weitere 2 Stunden vom Unterricht dispensieren lassen. Es ist wohl unbestritten, dass der Stundenplan von H. relativ voll ist. Dies war er aber auch in der Vergangenheit, was H. nicht gehindert hat, ein guter Schüler zu sein. Er ist offensichtlich in der Lage, in verschiedenen Lebensbereichen gute Leistungen zu vollbringen.