Der Kanton Basel-Landschaft lehnte das Gesuch um Dispensation vom Turnunterricht bei einem Umfang von fünfmal 1.5 Stunden Handballtraining pro Woche ebenfalls ab (vgl. Herbert Plotke, a.a.O., S. 397 f.). Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich vorliegend um einen Ermessensentscheid. Das Departement für Bildung und Kultur ist H. entgegen gekommen, indem es ihn von allen drei Sportstunden dispensierte. Dies kann damit begründet werden, dass mit dem Fussballtraining zumindest aus sportlicher Sicht ein Ersatz geschaffen wird, wenn auch anzumerken bleibt, dass gerade der Schwimmunterricht nur wenig bis nichts mit Fussball bzw. Fussballtraining zu tun hat.