Aber es liegt nicht nur in seiner Macht, diese Entscheidung zu treffen. Ans Sportgymnasium werden Jugendliche zugelassen, die sich durch überdurchschnittliche Fähigkeit und Motivation für eine Sportart auszeichnen und die gewillt sind, den Leistungsgedanken sowohl in der sportlichen als auch in der schulischen Ausbildung umzusetzen. Alle eintrittswilligen Schülerinnen und Schüler bestreiten das ordentliche Aufnahmeverfahren. Zusätzlich müssen die Sportlerinnen und Sportler den Nachweis über einen Trainingsaufwand von mindestens 10 Stunden pro Woche in einem Verein oder Verband von regionaler oder nationaler Bedeutung erbringen.