Aufgrund des angegebenen Trainingsumfangs von 7 Stunden, zuzüglich Wettkampf, erreicht H. auch kaum 10 Stunden Training die Woche, die er für die Aufnahme ins Sportgymnasium unter anderem erreichen müsste und die auch in anderen Kantonen als Grenze für Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Unterrichtsbesuch gefordert werden. Weiter ist zu berücksichtigen, dass H. noch keine Zusage für den Besuch des Sportgymnasiums hat. Nicht, dass an dessen Fähigkeiten gezweifelt würde. Aber es liegt nicht nur in seiner Macht, diese Entscheidung zu treffen.