Gegen den Entscheid des Departements für Bildung und Kultur erhoben die Eltern von H. Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Im Wesentlichen brachten sie vor, H. wolle ins Sportgymnasium übertreten und müsse daher einen Trainingsaufwand von mindestens 10 Lektionen absolvieren. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: 2.b) Turnen und Sport gehört zu den Pflichtfächern und ist gemäss Stundentafel für die Volksschule 2009/2010 mit drei Lektionen veranschlagt. Begehren, Schüler im Hinblick auf ihre sportliche Laufbahn vom Besuch bestimmter Fächer, vorzugsweise Turnen, zu befreien, sind nicht selten. Die Praxis ist uneinheitlich.