Die so gewonnene Zeit benötige er für die Hausaufgaben. Trotz Zustimmung des Schulleiters und der kantonalen Sportfachstelle zur Dispensation von H. vom Schulunterricht im Umfang von fünf Lektionen hiess das Departement für Bildung und Kultur das Gesuch nur teilweise gut. Es bewilligte für das laufende Schuljahr 2009/2010 eine Dispensation von zwei Lektionen Turnunterricht und einer Lektion Schwimmunterricht; unter den Voraussetzungen, dass die Leistungen von H. in Ordnung bleiben und er weiterhin dem FC Solothurn angehört. Gegen den Entscheid des Departements für Bildung und Kultur erhoben die Eltern von H. Beschwerde an das Verwaltungsgericht.