SOG 2009 Nr. 23 § 22 VSG i.V.m. § 28 VV-VSG. Die Dispensation vom Schulunterricht kann nur aus wichtigen Gründen und im Sinne einer Ausnahme gewährt werden. Sachverhalt: Die Eltern von H. reichten für diesen beim Schulleiter ein Dispensationsgesuch für die Fächer Turnen, Schwimmen und Werken ein. Zur Begründung führten die Eltern aus, H. könne als vielversprechender Nachwuchsspieler das volle Ausbildungsprogramm der Nachwuchsabteilung des FC Solothurn besuchen. Die so gewonnene Zeit benötige er für die Hausaufgaben.