Entscheidend ist dabei, dass die betroffenen Kinder die gleichen oder gleichwertigen Bedingungen für ihren Kindergartenbesuch haben wie die anderen Kinder. Die Einwohnergemeinde M. erklärte anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 3. März 2010, dass sie für F. einen Schülertransport und allenfalls einen Mittagstisch organisieren könne. (...) Mit der Einrichtung eines Schülertransportes vom Hof von R. und I. nach M. und zurück und der Organisation eines Mittagstisches können die standortbedingten Erschwernisse des Kindergartenweges von F. nach M. vermindert werden.