Die Behörden dürfen bei der Wahl auch den ökonomischen Aspekt berücksichtigen. Es ist grundsätzlich Sache des Gemeinwesens, für einen zumutbaren Schulweg zu sorgen (vgl. Herbert Plotke, a.a.O., S. 232). Ausser mit einem auswärtigen Kindergartenbesuch können die standortbedingten Erschwernisse auch mittels Organisation eines Mittagstisches und/oder eines Kindergartentransportes beseitigt resp. gemindert werden. Entscheidend ist dabei, dass die betroffenen Kinder die gleichen oder gleichwertigen Bedingungen für ihren Kindergartenbesuch haben wie die anderen Kinder.