Das steile Strassenstück, das mit einem Belag versehen werden soll und vollständig im Wald verläuft, ist aber von nirgendwo einsehbar, ausser wenn es direkt begangen oder befahren wird. Die Strasse verläuft zum Teil nördlich weit ausserhalb eines kantonalen Vorranggebiets Natur und Landschaft. Sie beeinträchtigt das Gebiet nicht. Das BLN-Gebiet 1012 «Belchen-Passwang» ist ebenfalls nicht betroffen. Im Wald treten asphaltierte Flächen nach Auskunft der zuständigen Fachleute auch kaum als Sperre für Kleinlebewesen in Erscheinung. Die Interessen des Natur- und Heimatschutzes sprechen also nicht wesentlich gegen die teilweise Asphaltierung.