3.2.2, S. 262, unter Hinweis auf BGE 1A.102/2001 vom 9. November 2001, betr. Nutzungsplanung Laax). Die Strasse dient seit Jahrzehnten vor allem touristischen Zwecken, und durch die geplante Änderung wird diese längst erfolgte Zweckänderung lediglich etwas verstärkt. Die Wiederherstellung als reine Forststrasse bzw. Wiederaufforstung könnte infolge des Zeitablaufs ohnehin nicht verlangt werden Es muss im übrigen kein einziger Baum tatsächlich entfernt werden, da der Belagseinbau auf der bestehenden Strasse erfolgt, und der Forstbetrieb wird durch die teilweise Asphaltierung nicht behindert oder erschwert. Gemäss Art.