Wenn gerade im steilen oberen Abschnitt die Strasse regelmässig erheblich beschädigt ist, entstehen dadurch Gefahren für die Benützer. Ein Abbremsen und Ausweichen ist auf einem teilweise losen und löchrigen Mergelbelag schwieriger als auf einem Asphaltbelag. Es kommt daher auch regelmässig zu Unfällen. Das Interesse an der Walderhaltung ist in einem Fall wie dem vorliegenden kein gewichtiges mehr, sondern äusserst gering (Alois Keel und Wille Zimmermann: Bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Waldgesetzgebung 2000 – 2008, in: URP 2009, S. 237 ff. Ziff. 3.2.2, S. 262, unter Hinweis auf BGE 1A.102/2001 vom 9. November 2001, betr. Nutzungsplanung Laax).