Die Forstbehörde hat denn auch im Mitwirkungsverfahren ihre Zustimmung zum Projekt erteilt. f) Die Interessenabwägung zeigt auf der einen Seite erhebliche Interessen der Gemeinde und der Strasseneigentümerin an einem geringeren Unterhaltsaufwand und einer Reduktion des Unfall- und Haftungsrisikos in diesem steilen Strassenstück (Steigung durchwegs über 10%, im obersten Abschnitt 15.3 %). In ihrem heutigen Zustand erfordert die Strasse dort eine regelmässige Säuberung der Querrinnen und vor allem nach jedem heftigeren Niederschlag und in jedem Frühjahr nach der Schneeschmelze ein Ausbessern der entstandenen Löcher und Furchen in der Fahrbahn.