Im Kanton Solothurn sind aber in der Praxis allgemein Strassen zu Berggasthöfen, auch wenn sie im Wald verlaufen oder durch den Wald führen, nicht mit Fahrverboten versehen. Es ist nach Auskunft des zuständigen Amtes für Wald, Jagd und Fischerei auch nicht vorgesehen, Strassen zu Gastwirtschaften künftig zu sperren. Vielmehr werden dort, wo Fahrverbote verfügt werden, die Zufahrten zu den Berggasthöfen explizit zugelassen, wie dies auch aus der «Information zur Signalisation des Fahrverbots für Motorfahrzeuge auf Waldstrassen» des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei vom September 1997 bzw. Februar 2001 hervorgeht (publiziert auf der Homepage des Kantons Solothurn;