22 RPG realisierbar sind einzig zur Bewirtschaftung des Waldes notwendige und ausschliesslich zu diesem Zweck vorgesehene Bauten und Anlagen. Die Blüemlismattstrasse dient nach den Aussagen der Beteiligten nebst der Forstwirtschaft in ganz geringem Ausmass der Landwirtschaft, vor allem aber dem Bergrestaurant und dem Wandertourismus. Da die umstrittene Zufahrtsstrasse mehreren Nutzungen dient, ist sie teils zonenkonform, teils zonenfremd. Es ist eine Gewichtung der Anteile für die Zonenfremdheit vorzunehmen (BGE 1A.256/2004 vom 31. August 2005).