Das Erfordernis der Bindung der Wohnung an den Betriebsstandort drückt die räumliche Ordnungsvorstellung aus, Wohn- und Arbeitsstätten relativ streng voneinander zu trennen. Somit sollen sie in möglichst getrennte Nutzungszonen eingewiesen werden, weil sich nur in einer ruhigen, von Immissionen möglichst freien Wohnzone angenehm wohnen lässt (sog. Prinzip der Funktionstrennung). Dieses Prinzip dient der Schaffung von Wohnsiedlungen und deren Erhaltung und entspricht dem Grundsatz, die Siedlungen nach den Bevölkerungsbedürfnissen zu gestalten.