6.4 S. 24). Nur nebenbei ist festzustellen, dass eine von der Exekutive ausgesprochene Kündigung eines Vertrages mit einer Nachbargemeinde als Ausübung eines Gestaltungsrechts ohnehin nicht im Rechtsmittelverfahren rückgängig gemacht werden könnte. Verwaltungsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2009 (VWBES.2009.196)