dies spricht auch dafür, dass er eben als vorwiegend politischer Entscheid zu betrachten ist, müssen doch in solchen Fällen alle Stimmberechtigten und Steuerzahler bzw. ihre Vertreter in der Exekutive die Möglichkeit haben, im demokratischen Prozess darüber zu befinden, und ginge es nicht an, dass einzelne Betroffene gegen den Willen der Mehrheit ihre persönlichen Wünsche auf dem Weg der Beschwerde durch das Gericht durchsetzen könnten. Es könnte ja umgekehrt auch nicht angehen, dass einzelne Stimmberechtigte mit Hilfe eines Gerichtsverfahrens durchsetzen könnten, dass die Gemeinde ein Schulhaus an einem bestimmten Ort in der Gemeinde oder einer Nachbargemeinde zu bauen oder zu betreiben