Das Verwaltungsgericht Zürich hat in einem Entscheid vom 30. April 2009 (VB.2009.170) festgestellt, dass der Ausschluss von der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zulässig sei für einen Beschwerdeentscheid des Regierungsrates über einen Entscheid des Verkehrsverbundes Zürich, mit welchem das sogenannte «Gipfelischiff» (ein Frühkurs auf dem Zürichsee) aus dem Angebot gestrichen wurde. Es handle sich um einen Entscheid mit überwiegend politischem Charakter. Mitwirkungsmöglichkeiten hätten im Anhörungsverfahren bestanden.