Chefbeamtenstellen oder von politischen Kommissionen (wie einem Erziehungsrat)». Martin Wirthlin (Kontinuität und Brüche in der Verwaltungsrechtspflege, in: ZBJV, Bd. 143 (2007) S. 396 ff.) nennt Akte betreffend die innere Sicherheit oder Aussenbeziehungen und Akte, die schwergewichtig aus finanz- oder regionalpolitischen Erwägungen ergehen, als Beispiele. f) Das Bundesgericht hat im Entscheid 1C.415/2008 vom 24. August 2009 offen lassen können, ob die durch gesetzgebenden Beschluss des Grossen Rates des Kantons Tessin beschlossene Vereinigung von mehreren Gemeinden zu einer Grossgemeinde überwiegend politischen Charakter im Sinne von Art.