Die Schulkommission habe zusammen mit den Schulleitungen die Modalitäten des Wechsels auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Gegen diesen am 25. September 2008 im Amtsanzeiger publizierten Beschluss der Gemeinde reichten Z. als Vertreter von Eltern, deren Kinder die Schulen in Zuchwil besuchen und Rechtsanwalt S. namens und im Auftrag von Eltern, deren Kinder die Schulen in Solothurn besuchen, Beschwerde beim Regierungsrat ein. Mit Beschluss vom 9. Juni 2009 wies der Regierungsrat die Beschwerden vollumfänglich ab. Als Rechtsmittel gegen diesen Entscheid wurde die Beschwerde an das Bundesgericht innert 30 Tagen eröffnet.