Die konkrete Zuweisung eines Schülers in ein bestimmtes Schulhaus unterliegt hingegen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Sachverhalt: Die Kinder der stadtnahen Aussenquartiere von Biberist besuchen seit den 1970er-Jahren die Schulen in Solothurn bzw. Zuchwil. Zwischen den Einwohnergemeinden bestehen vertragliche Übereinkünfte, welche den auswärtigen Schulbesuch und die Besoldungs- und Unkostenbeiträge regeln.