PBG die Weisungen der Baubehörden einzuhalten (vgl. SOG 2000 Nr. 19). Das Verwaltungsgericht erklärte in einem grundsätzlichen Entscheid eine privatrechtlich gesicherte Zufahrt von 3 m Breite für ca. 15 Parkplätze als genügende Erschliessung (SOG 2000 Nr. 19). Bereits im Urteil vom 5. Juni 2007 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass das private Wegrecht an seiner engsten Stelle keine 3 m breit sei und für eine privatrechtliche Zufahrt nicht ausreiche. Das Bundesgericht bestätigte in seinem Urteil (BGE 1C_193/2007 vom 18. Januar 2008), dass diese Schlussfolgerung nicht willkürlich sei. Es liegen keine Gründe vor, vorliegend von dieser Feststellung abzuweichen.