Es kann auch nicht angehen, dass eine Gemeinde viel zu viel Land enteignet und dann, bei der Jahre später erfolgenden Rückübertragung, einen satten Gewinn realisiert. Es erwies sich als viel zu aufwändig, den von der Gemeinde damals bezahlten Preis durch das Grundbuchamt ermitteln zu lassen, wurde doch damals das Grundbuch noch in Form von ledern gebundenen Folianten geführt. Nach der alten Praxis von so genannten „Strassenkäufen“ dürfte die Gemeinde damals aber kaum mehr als vielleicht Fr. 50.00 pro Quadratmeter bezahlt haben. (...) Verwaltungsgericht, Urteil vom 4. August 2008 (VWBES.2008.72)