Die Bestimmung des Preises ist nach Auffassung der Vorinstanz nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Im Kantonsrat entbrannte seinerzeit eine Diskussion darüber, ob die Schätzungskommission oder der Regierungsrat für die Impropriation zuständig sein sollte. Das Parlament hat sich für die Zuständigkeit des Regierungsrates entschieden, obschon auch die Auffassung vertreten wurde, die Schätzungskommission sei wohl das geeignetere Organ, zumal vorgängig ein Augenschein zu nehmen sei.