Eine Fläche von 5 m2 in der angrenzenden Uferschutzzone wird demselben Grundstück für Fr. 5.00 pro m2 zugeschlagen. Von der gesamten Fläche, die GB Nr. 257 zugeschlagen werden soll, liegt ein kleines Dreieck (8 m2) auf dem mit Entschädigungsvertrag durch die Gemeinde übernommenen Teil des Grundstückes GB Nr. 267. Gemäss dem neuen Landerwerbsplan ergibt sich im Osten von GB Nr. 257 ein gerader Grenzverlauf senkrecht zur Strasse. Im August 2007 stellte die Einwohnergemeinde D. (Gesuchstellerin) ein Impropriationsgesuch auf der Grundlage des Landerwerbsplans vom 16. April 2007. Sie beantragte, der Eigentümer von GB D. Nr. 257 sei zu verpflichten, 85 m2 ab GB D. Nrn.