Im Erschliessungsplan (RRB Nr. 1742/2002) wird die Strassenbreite auf der ganzen Länge (auch entlang von GB Nr. 257) mit 5,50 m angegeben. Ein Teil der Strassenparzelle GB Nr. 90078 wird nicht für die Strassenerschliessung benötigt. Im September 2006 beschloss der Gemeinderat von D. die Erschliessung Schluchtbachstrasse Ost, 2. Etappe (ab GB Nr. 257 ostwärts) und genehmigte das entsprechende Vorprojekt. Der Plan sah neben dem Landerwerb auch die Abtretung des für die Strasse nicht benötigten Landstreifens nördlich der Schluchtbachstrasse an die Eigentümer von GB Nr. 257 vor. Zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer von GB Nr. 257 konnte keine Einigung erzielt werden.