Sachverhalt: Nach dem 1973 vom Regierungsrat genehmigten Bebauungsplan war im Bereich der heutigen Schluchtbachstrasse in D. vorgesehen, eine Strasse mit Trottoir von rund 8 m Breite zu bauen. Die Gemeinde erwarb damals Land ab den angrenzenden Grundstücken, unter anderem auch ab Grundbuch (GB) D. Nr. 43, im Gebiet des Grundstücks GB Nr. 257, das C. gehört und in der Wohnzone W3 liegt. Mit RRB Nr. 689/2000 wurden der Bauzonenplan und der Strassen- und Strassenklassifizierungsplan genehmigt. Die Schluchtbachstrasse ist eine Erschliessungsstrasse. Im Erschliessungsplan (RRB Nr. 1742/2002) wird die Strassenbreite auf der ganzen Länge (auch entlang von GB Nr. 257) mit 5,50 m angegeben.