§ 17 der Kulturdenkmäler-Verordnung legt fest, dass vor Erteilung der Baubewilligung für vom Kanton geschützte historische Kulturdenkmäler und deren Umgebung der zuständigen kantonalen Fachstelle alle Baugesuche zur Zustimmung einzureichen sind. Bei Baugesuchen für Bauten, die bloss als Teile eines Ortsbildes unter Schutz stehen, kann für die Altstädte Solothurn und Olten sowie für den Dorfkern von Balsthal die Befugnis zur Zustimmung gemäss § 17 Absatz 1 einer besonderen Fachkommission, in der die zuständige kantonale Fachstelle mit beratender Stimme vertreten ist, übertragen werden.