Aus den Erwägungen: 1.b) Die Parzelle der X. AG liegt in der Altstadt von Solothurn, einem Ortsbild von nationaler Bedeutung. Das Ortsbild steht unter kantonalem Schutz. Es handelt sich um ein geschütztes historisches Kulturdenkmal gemäss der kantonalen Kulturdenkmäler-Verordnung. Der Schutz des Kulturdenkmals bezweckt dessen Erhaltung und schonende Nutzung (§§ 4 und 6 der Kulturdenkmäler-Verordnung). Die Altstadt steht auch unter städtischem Schutz. In der Altstadtzone ist gemäss § 28 des städtischen Bau- und Zonenreglements (BZR) die historische Eigenart und die bauliche Einheit der Altstadt zu erhalten, zu verbessern und bei Umbauten nach Möglichkeit wieder herzustellen.