Soweit sie kommunales Recht anwendet, unterstehen ihre Entscheide dem Schutz der Gemeindeautonomie (E. 1d). Sachverhalt: Im Juli 2005 reichte die X. AG ein Gesuch um Umbau eines Gebäudes in der Altstadt von Solothurn ein. Die Altstadtkommission erteilte zu Handen der Baukommission ihre Zustimmung. Im November 2005 erteilte die Baukommission die Baubewilligung. Die bewilligten Pläne sahen auf der Dachfläche den Einbau von drei Lukarnen, zwei Dachflächenfenstern und einem Zuluftgitter vor. Im März 2006 wurde ein abgeändertes Projekt von der Altstadtkommission und der Baukommission genehmigt.